Gesetze / Neubaumietenverordnung 1970

NMV 1970

§ 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete

Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.

§ 27 § 29