Gesetze / Neubaumietenverordnung 1970
NMV 1970§ 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.
Gesetze / Neubaumietenverordnung 1970
NMV 1970Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.